Nachlasspflegschaft
Ihr Vertrauen geht uns an.
Das Rechtsinstitut der Nachlasspflegschaft sichert das Eigentum und die Ansprüche der Erblasser im Interesse der Erben und im Ergebnis auch der Gläubiger.
Die Nachlasspflegschaft kann bei Bekanntsein eines Sicherungsbedürfnisses von Amts wegen, durch Erben oder Gläubiger beantragt werden.
Als Berufsnachlasspfleger entlasten wir die beauftragenden Gerichte durch strukturierte Berichte, transparente Verzeichnisse und klare Rechnungslegung.
Umfassende Nachlässe mit verstreuten inländischen und ausländischen Vermögen werden lösungsorientiert abgewickelt.
Erbenermittlungstätigkeiten erfolgen mit eigenen Mitarbeitern.
Die Abwicklungen werden durch uns risikooptimiert durchgeführt.
Unsere langjährige Erfahrung in vermögensverwaltenden Tätigkeiten ermöglicht uns werthaltige nationale und internationale Depots und Wertpapiere erlösoptimiert zu sichern sowie abzuwickeln.
Hohe Rückflussquoten für Gläubiger und Deckung der Verfahrenskosten durch Aktivierung etwaiger Sonderaktiva bei überschuldeten Nachlässen zeichnen uns aus.
Oftmals können dadurch als überschuldet vermutete Nachlässe werthaltig gestaltet werden.
Spezielles Augenmerk legt unser versiertes Team auf die möglichst reibungslose Abwicklung und die lösungsorientierte Bündelung der Interessen aller Beteiligten im Sinne der Mandantschaft.
Für Beauftragungen sprechen Sie uns gerne an.
